Rufnummernmissbrauch? Verbraucherschutz und Folgen?
Telefonmissbrauch? Was ist das? Die Bundesnetzagentur hat strenge Vorschriften zu diesem Thema. Das bedeutet, dass unaufgeforderte Werbeanrufe ohne Zustimmung des Rufnummerninhabers als Missbrauch gewertet werden. Sei es in Form einer SMS oder als Anruf über Festnetz- oder Mobiltelefon mit dem Ziel, den Verbraucher zu einer Kontaktaufnahme mit einer beworbenen oder genannten Rufnummer zu bewegen. Meist provozieren solche Anrufe oder Textnachrichten einen Rückruf mit der Aussage, dass man sich für diesen Anruf angemeldet hat.
Die Bundesnetzagentur fasst die typischen Missbrauchsfälle beispielhaft wie folgt zusammen:
- Telefonspam; Unerwünschte Premium-SMS; Ping-Anrufe (kurzes Klingeln); Drittanbieter-Dienste mit Abrechnung über die Mobilfunkrechnung (Abos); Router-Hacking; Gewinnmitteilungen; Irreführende Internet-PopUp-Fehlermeldungen mit dem Ziel, eine kostenverursachende Aktion durchzuführen; Fax-Spam und eMail-Spam; Werbe-/Gewinnmitteilung per Post; Manipulation von Rufnummern; Automatische Wahlprogramme von Call-Centern mit belästigendem Anrufverhalten (Predictive Dialer)
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Was ist zu tun, wenn Sie Opfer solcher Methoden werden?
Jeder Verbraucher hat das Recht, solche Vorfälle über eine Online-Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einzureichen.
Hier hilft die
Beschwerdeübersichtsseite der Bundesnetzagentur* weiter.
Die Bundesnetzagentur prüft solche Verdachtsfälle und leitet dann, je nach Ergebnis, Maßnahmen (Abmahnungen) gegen den Betreiber ein. Diese Maßnahmen werden in einem Maßnahmenkatalog veröffentlicht, der auch auf der Homepage der Bundesnetzagentur einsehbar ist. Wirft man einen Blick darauf, merkt man erst, was sich hinter diesem 'Geschäftsmodell' für ein Apparat verbirgt.
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